Infektionsschutzgesetz:
Lassen Sie sich informieren!


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über §42 und §43 des Infektionsschutzgesetzes informieren,
welche seit 1.1.2001 in Kraft sind.
Alle Organisations - Personen, welche bei öffentlichen Veranstaltungen, Festen etc mit Lebensmitteln oder Getränken in Kontakt kommen, verteilen, verarbeiten etc., benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz.
Es finden in der Praxis nach terminlicher Vereinbarung Einzel- und Gruppenberatungen ( bis 15 Teilnehmer ) statt.
Gruppen ab 15 Teilnehmer auch vor Ort.
Dauer der Beratung: 30 - 40 Min.
Kosten: Einzelberatung 25,- € Gruppenberatung je Teilnehmer 7,50- €
Die Bescheinigung nach §42/43 wird nach erfolgter Beratung durch unser hierzu qualifiziertes Ärzteteam ausgestellt.
Rufen Sie uns wegen Terminvereinbarung und weiteren Auskünften an oder schicken uns ein Fax.

Mit freundlichen Grüßen, das Praxisteam.