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Infektionsschutzgesetz:
Lassen Sie sich informieren!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten
Sie über §42 und §43 des Infektionsschutzgesetzes
informieren,
welche seit 1.1.2001 in Kraft sind.
Alle Organisations - Personen, welche bei öffentlichen Veranstaltungen,
Festen etc mit Lebensmitteln oder Getränken in Kontakt kommen,
verteilen, verarbeiten etc., benötigen vor erstmaliger Ausübung
dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß §
43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz.
Es finden in der Praxis nach terminlicher Vereinbarung Einzel- und
Gruppenberatungen ( bis 15 Teilnehmer ) statt.
Gruppen ab 15 Teilnehmer auch vor Ort.
Dauer der Beratung: 30 - 40 Min.
Kosten: Einzelberatung 25,- € Gruppenberatung je Teilnehmer
7,50- €
Die Bescheinigung nach §42/43 wird nach erfolgter Beratung
durch unser hierzu qualifiziertes Ärzteteam ausgestellt.
Rufen Sie uns wegen Terminvereinbarung und weiteren Auskünften
an oder schicken uns ein Fax.
Mit freundlichen
Grüßen, das Praxisteam.
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